HarterEnergy

Energiegemeinschaft Hart bei Graz

 

Tarife der


HarterEnergy

 

Energiepreise für das Jahr 2026

Die Preise werden vom Vorstand beschlossen und treten im Folgemonat in Kraft. Sie orientieren sich am Durchnitt des OeMag-Tarif als auch des Refernzmarktwert gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz(EAG).

Es wird hierbei darauf geachtet dass die EEG sowohl für Bezieher als auch für Lieferanten von Strom attraktiv bleibt.

 

Die Abrechnung erfolgt monatlich. Grundgebühr/ZP: 1 € / Monat

 

Für Privatpersonen:

Für den Strombezug: 10,95 ct / kWh

Für die Strom-Einspeisung: 8,50 ct / kWh

Zusätzlicher Vorteil: Legt man auf der Bezugsseite auch noch die Einsparung bei den Netzgebühren (Netzarbeitspreis, Elektrizitätsabgabe, Erneuerbaren-Förderbeitrag) von bis zu 3,83 ct / kWh auf den Arbeitspreis um, so ergibt sich ein attraktiver EEG-Bezugstarif: ca. 7,12 ct / kWh.

 

Grundgebühr und Überschüsse aus der Differenz der Bezugs- und Einspeisetarife dienen zur Deckung der Fixkosten des Vereins.

Die EEG unterliegt der Kleinunternehmerregelung und verrechnet somit keine USt. Damit Kosten für den Stromeinkauf von umsatzsteuerpflichtigen Mitgliedern dieselben internen Kosten verursachen, wie ein Kauf von Privat, gibt es je nach Steuerklasse des Einspeisers unterschiedlice Tarife für den Ankauf. Der Kauf von Strom erfolgt mit dem Nettobetrag und die Steuerschuld geht mittels Reverse Charge auf die EEG über.

 

Für Umsatzsteuerpflichtige Mitglieder:

Für den Strombezug: 8,50 ct / kWh (brutto/netto)

Für die Strom-Einspeisung (13% USt.): 7,52 ct / kWh (netto); 8,50 ct / kWh (brutto)

Für die Strom-Einspeisung (20%USt.): 7,08 ct / kWh (netto); 8,50 ct / kWh (brutto)

 

Die Einsparungen bei den Netzkosten gelten auch für umsatzsteuerpflichtige Mitglieder.

Wir weisen darauf hin, das umsatzsteuerpflichtige Unternehmen keinen Vorsteuerabzug für Strom aus der EEG geltend machen können. Die EEG HarterEnergy fällt in die Kleinunternehmerregelung und ist unecht steuerbefreit.